Aktuelles vom AWZV - Südharz

Information zur Förderung von Kleinkläranlagen

 

 

Gemäß der Richtlinie zur Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Thüringen nimmt der Abwasserzweckverband auch im Jahr 2024 Fördermittelanträge entgegen.

 

Zuwendungsfähig nach dieser Richtlinie sind Aufwendungen, die der Anpassung von Kleinkläranlagen an den Stand der Technik durch den Ersatzneubau oder die Nachrüstung von Kleinkläranlagen dienen.

 

 

Förderfähig sind:

  • Grundstücke, die nach dem Abwasserbeseitigungskonzept dauerhaft nicht an eine kommunale Abwasseranlage (Kanal) angeschlossen werden

 

Im der Abwasserbeseitigungskonzept (ABK) des Verbandes sind die Grundstücke, für die eine Förderung beantragt werden kann, aufgelistet. Außerdem ist dargestellt, in welchem Jahr spätestens die Anlagen umgerüstet werden müssen.

 

Die Abwasserbeseitigungskonzeption liegt

  • beim AWZV „Südharz“, Kirchplatz 2 in 99768 Harztor OT Niedersachswerfen

(auch online unter www.awzv-suedharz.de )

  • im Bauamt der Stadt Ellrich Salzstraße 8 sowie

  • im Bauamt der Gemeinde Harztor, Ilgerstraße 23 in 99768 Harztor OT Ilfeld

zur Einsichtnahme aus.

 

Informationen zur Förderrichtlinie stellt der Abwasserzweckverband „Südharz“ auch auf seiner Internetseite www.awzv-suedharz.de zur Verfügung.

 

Die erforderlichen Antragsformulare können beim Abwasserzweckverband angefordert bzw. von der Internetseite der Thüringer Aufbaubank (TAB) unter www.aufbaubank.de (Privatkunden-Kleinkläranlagen-Förderung) heruntergeladen werden.

 

Für Ihre Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des AWZV „Südharz“ telefonisch sowie nach Terminvereinbarung persönlich zur Verfügung. Gern unterstützen wir Sie beim Ausfüllen der Antragsformulare und dem Einholen der weiteren dazu erforderlichen Genehmigungen (wasserrechtliche Erlaubnis).

 

 

gez. K. Wulf

Geschäftsstellenleiterin